Am 14. Dezember 2023 vertritt KuchenTV auf Twitter die Position, „non binäry gibt es nicht“[sic!]. KuchenTV leugnet die Existenz nicht-binärer Geschlechtsidentitäten.
https://twitter.com/Kuchngeschmack/status/1735368061132186019
Damit widerspricht KuchenTV der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts das am 10. Oktober 2017 erklärte:
„Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.“ Quelle: 1 BvR 2019/16