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Misogynie, Sexismus & Antifeminismus Sexualisierte Gewalt & Gewalt gegen Frauen

„Die Jungs kommen zu dir, oder in dir?“

Am 11. März 2026 veröffentlichte KuchenTV auf seinem Hauptkanal auf der Plattform YouTube ein Video, in dem er die Influencerin Henna angreift. Die Influencerin ist aus dem RTL TV Format „Are You the One – Realitystars in Love“ und als Beteiligte an dem umstrittenen, inzwischen eingestellten Podcast „Brave Mädchen“ bekannt.

KuchenTV hatte vorher mehrere Videos veröffentlicht, wo er den Podcast und die beiden beteiligten Frauen Henna und Suki angegriffen und kritisiert hatte.

Henna reagierte darauf mit Stories auf ihrem Instagram Kanal, in denen sie KuchenTV als „Frauenschläger“ und „Volksverhetzer“ bezeichnete. Sie warf ihm vor, er würde sie nur angreifen, weil er sie attraktiv finde, dass sie aber kein Interesse an ihm hat. Sie bezeichnete ihn als „ugly ass man“ und sagte, dass er nicht aus ihrer „Liga“ sei.

Sexualisierung und Pathologisierung

KuchenTV stellt Henna in seinem Video als eine Person dar, die „psychische Probleme“ hat. Er zeigt ein Placement für seinen Werbepartner, den Textilhersteller Smilodox, wo er sagt:

„Ich bin, by the way, nicht nur Volksverhetzer und Frauenschläger, sondern auch stolzer Partner bei Smilodox.“

In dem Werbeplacement sexualisiert er Henna:

„Smilodox hat die besten Sport- und Freizeitklamotten, sowohl für Männer als auch für Frauen. Boah, Henna in dieser Leggings, oder? Würde ich mir gönnen.“

In einer Instagram Story sagte Henna, sie würde sich „nicht mal für einen einzigen Cent“ in einem Raum mit KuchenTV aufhalten, weil sie Angst hätte, von ihm geschlagen zu werden. KuchenTV antwortet auf diese Instagram Story:

„Warte, ich guck mal, was ich noch im Portemonnaie habe. Ah, guck mal, zwei Cent. Damit kann ich mir ja zwei Nächte mit dir leisten.“

Zu einer Story, in der Henna KuchenTV unterstellte, er würde sie „anders geil“ finden und in der sie schrieb, dass sie nie mit ihm Sex haben würde, sagte KuchenTV:

„Boah, Glück gehabt, doch kein Resteficken heute Abend.“

In einer anderen Instagram Story liegt Henna in der Sonne und sagt:

„Gleich kommen die Jungs zu mir und dann chillen wir alle zusammen.“

KuchenTV sexualisiert die Influencerin erneut, indem er fragt:

„Die Jungs kommen zu dir, oder in dir?“

Henna kritisierte auf der Plattform Instagram, dass sie von YouTubern nicht in Ruhe gelassen wird, obwohl sie sich zu ihrer Kritik geäußert habe. Sie warf den YouTubern vor, zu vergessen, dass sie ein Mensch ist und sie sagte:

„Ja, die machen viel Geld dadurch, aber ich finde, kann man für Geld wirklich auf die mentale Gesundheit von anderen Personen so krass scheißen?“

KuchenTV antwortet auf diese Aussage mit einer Szene, in der er an einem Stapel Geldscheine riecht und sagt:

„Ja, man Digger, es gibt nichts anderes, als Geld auf der psychischen Gesundheit von anderen zu machen. Und das Gute ist, dass wir hier sogar ’ner Frau schaden. Das ist ja ’ne win win Situation.“ [sic!]

Am Ende seines Videos beleidigt er Henna als „wirklich sehr dumm“ und sexualisiert sie noch einmal:

„Hey Henna, geh doch einfach zur Bundeswehr, ich glaube so ’n paar taktische Feldmatratzen können die da auf jeden Fall gebrauchen.“

Auf Hennas Vorwurf, er sei ein „Frauenschläger“ reagierte KuchenTV mit einem Witz über Gewalt gegen Frauen. Darin stellt er sich selbst ironisch als Täter und die Gewalt gegen eine Partnerin als verständliche Reaktion auf ihr Verhalten dar.

„Jetzt mal ganz kurz heftiger Realtalk. Die ganze Zeit wird sowas gesagt wie ‚Hö, Gewalt gegen Frauen ist so schlecht. Schlag keine Frauen!‘ Aber Bro, was soll ich als Mann machen, wenn meine Freundin unser Kind gebärt und sie dann rumheult ‚Öh, ich kann heut Abend aber dir kein 5 Gänge Menü kochen, ich hatte gerad ’n Kaiserschnitt und muss jetzt noch im Krankenhaus bleiben.‘ Digger, also irgendwie muss ich mich doch als Mann da auch durchsetzen und natürlich bin ich dann in so nem Modus hier.“ [sic!]

Anschließend zeigt KuchenTV einen Videoausschnitt, in dem ein Mann schnelle Boxbewegungen macht.

Gewalt gegen Frauen ist häufig Gegenstand von Witzen in KuchenTVs Videos, Livestreams und anderen Social Media Beiträgen. Er stellt sich häufig selbst als Täter dar, greift die Täterrolle in seinen Witzen aber nicht an. Die Chronik „Witze über Gewalt gegen Frauen“ zeigt, wie häufig KuchenTV das Thema zu Unterhaltungszwecken nutzt.

Falsche Darstellungen zur Volksverhetzung

Hennas Vorwurf, er sei ein „Volksverhetzer“ entgegnet KuchenTV:

„Und ja, ich bin verurteilter Volksverhetzer, weil ich mal zu einem Witz gesagt habe, der ist gar nicht mal so schlecht.“

KuchenTV wirft Henna vor, sie würde den Begriff Volksverhetzung „in den Dreck ziehen“. Er sagt:

„Du nennst mich zweitausend Mal in deinen Stories Volksverhetzer, um mir ’n Stempel zu geben, obwohl man eigentlich unter dem Begriff Volksverhetzung wirklich schweres ausländerfeindliches Verhalten versteht und nicht die Tatsache, dass man mal zu ’nem geschmacklosen Witz gesagt hat, der ist gar nicht mal so schlecht. Wenn du selber unter sowas gelitten hast, warum framst du mich dann so, obwohl alles, was ich getan habe, die Tatsache ist, dass ich mal ’n Witz bewertet habe? Ist es das was du unter Volksverhetzung verstehst? Du verwischt einfach den Begriff und sorgst dafür, dass ihn keiner mehr ernst nimmt, weil man jetzt halt sagt, ‚Ja Bruder, heutzutage ist doch jeder ein Volksverhetzer, selbst KuchenTV und der hat nur so ’n Witz bewertet.'“


Fact Check

Bei KuchenTVs zweitem Strafverfahren wegen Volksverhetzung, das 2024 mit einer Bestätigung der Verurteilung in dritter Instanz und mit einer Vorstrafe endete, ging es um einen antisemitischen Witz, in dem eine „Rauchwolke“ als „jüdisches Familienfoto“ dargestellt wurde.

KuchenTV hat den antisemitischen Witz nicht, wie von ihm dargestellt, nur mit den Worten „Der ist gar nicht mal so schlecht“ bewertet. Er hat während der Aussage gelacht. Seine Aussage, sein Lachen, der Inhalt des antisemitischen Witzes und die Reichweite des Videos stellten für die Gerichte in drei Instanzen eine ausreichende juristische Grundlage für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung dar.

KuchenTV hat die Gründe für seine zweite Verurteilung wegen Volksverhetzung unvollständig dargestellt. Er hat nicht erwähnt, dass sich der Witz gegen die jüdischen Opfer des Holocaust richtete und dass er während seiner Aussage gelacht hat. Diese Darstellung zielt auf die Verharmlosung seiner Straftat. Er nutzt diese Strategie seit 8 Jahren.

Auch den Inhalt des § 130 des Strafgesetzbuches stellt KuchenTV in seinem Video falsch dar, um den Eindruck zu erzeugen, dass die zuständigen Gerichte das Gesetz falsch auf seine Aussage und sein Verhalten angewandt hätten.

Die Strafnorm stellt die Anstachelung zum Hass, das Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen, Angriffe auf die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges verächtlich Machen oder Verleumdung gegen

„eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“

unter Strafe.

Die Strafnorm stellt auch die Störung des öffentlichen Friedens durch öffentliche oder in einer Versammlung begangene Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Verbrechen des Nationalsozialismus unter Strafe.

Das Oberlandesgericht Rostock stellte als dritte und letzte Instanz in seinem Urteil vom 24. Januar 2024 im Strafverfahren gegen KuchenTV fest:

„Durch das in dem Video zwar nicht gezeigte, aber hinreichend beschriebene Foto mit dem Text ‚Jüdisches Familienfoto‘ im Zusammenwirken mit seinem dazu abgegebenen Kommentar und seiner Gefühlsregung sowie im Kontext mit den weiter festgestellten Statements greift der Angeklagte die Würde von Menschen jüdischen Glaubens dergestalt an, dass sie böswillig verächtlich gemacht i.S.d. § 130 Abs. 2 Nr. 1c, Abs. 1 Nr. 1 StGB werden.“

„Zu Recht hat das Landgericht aus dem festgestellten Sachverhalt den Schluss gezogen, der Angeklagte habe mit seiner Publikation die Herabwürdigung und Kränkung von Menschen jüdischen Glaubens im Kernbereich ihrer Persönlichkeit wenigstens billigend in Kauf genommen.“

KuchenTV stellt den Inhalt des Gesetzes bewusst falsch dar, um seine Tat als ein Verhalten zu framen, auf das sich das Gesetz angeblich gar nicht bezieht. KuchenTVs Darstellung, die Strafnorm betreffe nur „schweres ausländerfeindliches Verhalten“, ist falsch.

Unabhängige deutsche Gerichte haben ihn in drei Instanzen der Volksverhetzung für schuldig befunden und ausführlich juristisch begründet, warum er mit seiner Tat gegen § 130 des Strafgesetzbuches verstoßen hat.